Krankenversicherung für Beamte

»Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte unterliegen, ebenso wie alle anderen Personen, der Versicherungspflicht. Da sie aber nicht sozialversicherungspflichtig sind, haben Beamte die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung. Für die private Krankenversicherung bekommen Beamte einen Zuschuss von ihrem Dienstherrn. Möchte ein Beamter sich freiwillig gesetzlich versichern, entfällt dieser Zuschuss. D.h. der Beamte muss seine Krankenversicherung alleine bezahlen.

Wie für alle anderen Berufsgruppen werden die Beiträge für Beamte ebenfalls nach dem Äquivalenzprinzip kalkuliert. D.h. der Beitrag ist abhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Antragstellers.
Ähnlich wie beim Arbeitgeberanteil für Angestellte bekommen Beamte von ihrem Dienstherrn einen Teil ihrer Krankenversicherung in Form von Beihilfe bezahlt. Dabei handelt es sich um einen Prozentsatz, den der Dienstherr von der Krankenversicherung seines Beamten bezahlt.
Dieser sogenannte Beihilfesatz variiert je nach Bundesland und der Anzahl der Kinder, für die der jeweilige Beamte unterhaltspflichtig ist. Beamte bekommen nicht nur für sich Beihilfe, sondern auch für Familienmitglieder, die Berücksichtigungsfähig sind. Die Beihilfesätze für die Kinder des Beamten sind dabei immer höher, wie der Beihilfesatz, den der jeweilige Beamte selbst bekommt.

Beihilfeberechtigt sind:

  1. Alle Beamte (z.B. Lehrer)
  2. Richter
  3. Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Soldaten im Ruhestand
  4. Versorgungsempfänger

 

Berücksichtigungsfähige Familienmitglieder:

  1. Unterhaltspflichtige Kinder
  2. Ehegatten, deren Einkommen eine entsprechende Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze wird von der jeweiligen Beihilfevorschrift festgelegt und liegt in der Regel bei 18.000,- € Bruttojahreseinkommen.

 

Die Beihilfeberechtigung erstreckt sich nur über die Zeit des Dienstverhältnisses. Wechselt ein Beamter z.B. in ein normales Angestelltenverhältnis, verliert er seinen Beihilfeanspruch und wird versicherungspflichtig.

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Die Beihilfe deckt nur einen Teil Ihrer Kosten im Krankheitsfall ab. Für die verbleibenden Aufwendungen bietet die private Krankenversicherung Ihnen als Beihilfeberechtigten und Ihren Angehörigen Tarife speziell für Beamte und für Beamtenanwärter.

Für Personen mit Beihilfeanspruch ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse zwar möglich, jedoch geht dadurch der Anspruch auf Beihilfe verloren. In diesem Fall wird der Beitrag aufgrund Ihres Einkommens ermittelt. Diese Form der Versicherung ist wesentlich teurer als einen Restkostentarif bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen und bietet nur Kassenleistungen nach dem gesetzlichen Katalog. Lassen Sie sich von den Vorteilen der Beamtentarife überzeugen und fordern Sie noch heute Ihren Vergleich an – kostenlos und unverbindlich

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